aktuell:
Fluglärm durch Sportflugzeuge?
Die „Landesanstalt für Umweltschutz“ des Landes Baden-Württemberg hat die Ergebnisse einer Untersuchung (2004) zu Lärmbelästigung veröffentlicht.
Die Bürger fühlen sich belästigt
zu 31,7% durch den Lärm von Straßenverkehr
zu 18,6% durch den Lärm von Großflughäfen (Stuttgart, ...)
zu 14,4% durch den Lärm der Nachbarn
zu 11,3% durch Lärm von Schienenverkehr
zu 6,6% durch Industrie-/ Gewerbelärm
zu 3,5% durch Lärm von Freizeit- und Sportanlagen
im Detail:
Fußball: 1,15%
Motorsport: 0,14
Tennis, Flugsport, Schießsport: 0,04%
Quelle: "Lärmbelästigung in Baden-Württemberg, Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Untersuchungen", Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg LfU
Internet: www2.lfu.baden-wuerttemberg.de/lfu/uis/laerm.html
Verursacht am meisten Ärger am Himmel über Freiburg:
Linienflugzeuge (Beispiel im Bild: "Dash 8 / 400" der Lufthansa, 25t schwer, mit ca. 70 Passagieren und über 500 km/h über Freiburg auf dem Weg von München nach Basel.
Solche Maschinen verkehren mehrmals täglich nach Flugplan, zum Beispiel Abends um 22:30 Uhr. (Foto durch Anklicken vergrößern
Ab und zu erreichen Anfragen / Beschwerden über "Fluglärm" die Flugleitung in Freiburg.
Dabei fällt auf, dass sich die meisten Fälle auf Flugzeuge beziehen, die nicht in Freiburg gestartet oder gelandet sind. Die Flugleitung Freiburg ist für solche Flüge nicht zuständig und hat auch keine Informationen über diese Flüge - selbst wenn sie direkt über Freiburg hinweg führen.
Von Gesetz her gilt grundsätzlich:
Der Luftraum unterhalb 3000m ist frei für jegliche Nutzung durch gewerblichen und privaten Luftverkehr, soweit die Luftverkehrsgesetze eingehalten werden. Flüge müssen hier nicht anmeldet werden und werden auch nicht überwacht - genauso, wie es für jeden Autofahrer auf öffentlichen Straßen gilt.
Auch der Luftraum über Freiburg ist nicht gesperrt, jeder Pilot - egal, von wo er kommt - kann mit der Mindesthöhe von 300m über Freiburg (und anderen Ortschaften) fliegen - so wie jeder Autofahrer ungefragt durch Freiburg fahren darf.
Das hat daher mit dem Flugplatz Freiburg ursächlich nichts zu tun, die Flugzeuge, die über Freiburg und den umliegenden Ortschaften fliegen, kommen oft nicht vom Flugplatz Freiburg.
Daher kann die Flugleitung Freiburg über Flüge im Umkreis von Freiburg oder auch direkt über der Stadt Freiburg nichts sagen, wenn diese nicht in Freiburg starten oder landen.
Flugzeuge die in Freiburg landen sind jedoch gehalten, die veröffentlichte Platzrunde einzuhalten. Zwingend vorgeschrieben ist dabei das Einhalten der Mindestflughöhe (300m über Grund). Der Verlauf der Platzrunde ist dagegen nicht immer exakt fliegbar und ein Ausweiten der Platzrunde ist manchmal unvermeidbar und völlig legal (so wie ja ohnehin außerhalb der Platzrunde der Luftraum frei ist).
Ansprechpartner:
Ansprechpartner bei offensichtlichen Verstößen (z.B. Flug tiefer als 300m über der Stadt) ist die Polizei. Für eine Meldung bei der Polizei ist erforderlich: Kennzeichen der Maschine, Flugroute, Flughöhe, genauer Zeitpunkt des Überflugs. Diese Angaben sind erforderlich, da nur bei Unterschreitung der gesetzlichen Mindestflughöhe ein Verstoß vorliegt - und ohne zu wissen, wer es war, kann die Polizei nichts unternehmen.
Höhenbeschränkung:
Über freien Gelände darf grundsätzlich nicht tiefer als 150m ü.Grund geflogen werden, über Ortschaften sind 300m die absolute Untergrenze. Der Flugplatz Freiburg erfüllt allerdings indirekt eine Art Schutzfunktion, da die Platzrunde geschützt ist und in Freiburg startende und landende Flugzeuge von der Flugleitung beobachtet werden.
Beschwerden über Tiefflüge:
Versuche haben gezeigt, dass selbst erfahrene Flugleiter und Piloten nicht auch nur annähernd abschätzen können, wie hoch ein Flugzeug über ihnen fliegt. Als ungeübter Beobachter kann man daher erst recht kaum eine zu tiefe Fluhöhe abschätzen, vor allem, weil die Flugzeuggröße ja nicht bekannt ist. Die in solchen Fällen immer wieder bei der Polizei gemachte Angabe, dass da einer "eindeutig viel zu tief" fliege, ist daher für eine Ahndung nicht ausreichend.
Lärmbeschwerden:
Alle im Deutschen Luftraum fliegenden Flugzeuge müssen - vergleichbar wie Autos auf der Straße - eine Zulassung haben. Da nur von Flugplätzen (auf denen ein Flugleiter Dienst tut) aus geflogen werden darf, kann auch kein Flugzeug in der Luft sein, dessen Geräuschentwicklung nicht den erlaubten Vorgaben entspricht (die übrigens weit unter den Werten für z.B. Rasenmähern liegen).
Immer wieder werden im Raum Freiburg Flugzeuge als zu laut oder zu tief fliegend empfunden, die sich auf Flügen über oder außerhalb des Flugplatzbereiches Freiburg befinden, auch Passagier- und Frachtflugzeuge auf dem Weg nach Basel oder Zürich. Solche Flüge können teilweise in relativ niedriger Höhe durch den Raum Freiburg führen, ohne in Freiburg zu starten oder zu landen.
Da diese Flugzeuge viel größer als die Flugzeuge am Flugplatz Freiburg sein können, erscheinen sie oft viel tiefer, als sie tatsächlich fliegen (siehe Fotos rechts).
Diese Flüge sind legal und haben nichts mit dem Flugplatz Freiburg zu tun, die Flugleiter in Freiburg wissen von diesen Flügen in aller Regel nichts (außer, die Piloten melden sich freiwillig bei einem Überflug). Selbst wenn der Flugleiter ein solches Flugzeug zufällig sieht, kann er keinen Kontakt mit dem Flugzeug aufnehmen, da er weder weiß, auf welcher Frequenz diese Maschine funkt, noch deren Rufzeichen kennt.
Die Flugleitung in Freiburg bekommt nur von startenden und landenden Maschinen Informationen, zu allen anderen Flugzeugen besteht kein Kontakt. Da es in Freiburg auch keine "Controller" mit Radarschirmen gibt, kann die Flugleitung von nicht am Platz gemeldeten Flugzeuge nicht wissen, wer wo wie fliegt.
Zuständig sind die Regierungen der jeweiligen Staaten. Das gilt auch bei Flügen bei Nacht!: der Flugplatz Freiburg ist nachts bis auf einzelne Starts pro Monat (überwiegend Ambulanz) und Rettungshubschrauber geschlossen.
Der Flugplatz Freiburg hält sehr weitgehende Auflagen zur Sicherheit und Vermeidung von Fluglärm ein (zum Beispiel streng geregelte An- und Abflugrouten, Flughöhen und Betriebszeiten) und die Flugleitung achtet darauf, dass diese Auflagen befolgt werden und ahndet Verstöße.
Der Flugplatz Freiburg ist tatsächlich bei vielen Wanderern und Ausflüglern als ruhige Zone am Rand Freiburgs beliebt - kein Wunder: In Freiburg starten pro Tag im Durchschnitt ca. 30 Flugzeuge. Das entspricht keinen drei Starts pro Stunde während der Betriebszeit. Im Vergleich dazu: Allein auf der B31 durch Freiburg sind pro Tag 30000 Autos unterwegs und dazu noch 3000 Schwerlastfahrzeuge.
Flugzeuge werden dabei mit ca. 60 - 72 dB(A) gemessen. Das heißt, dass sie oft nicht einmal normale Gesprächslautstärke übertreffen. Die meisten Autos haben einen höheren Innengeräuschpegel und ein extra leiser (Elektro-) Rasenmäher ist mehr als doppelt so laut - und läuft im Durchschnitt länger, als man alle Flugzeuge eines Tages in Freiburg hören kann.
Leserbriefe zum Thema "Fluglärm" und "Tiefflüge" aus der Lokalen Presse (Badische Zeitung Online, 3.7.2010):
Leserbrief:
"1. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Freiburg sind dort für den Verkehrslandeplatz Freiburg in 2010 KEINE Beschwerden/Anzeigen über zu tief/zu laute Flugzeuge registriert.
2. Die Statistik des Verkehrslandeplatzes Freiburg weist p.a. 20.000 Starts und Landungen aus! Bei der Flugleitung/Geschäftsführung der Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH in Freiburg sind im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 30.06.2010 (10.500 Starts- und Landungen) 10 Beschwerden mündlich/telefonisch eingegangen, davon bezogen sich 5 Beschwerden auf den Lärm des Polizeihubschraubers im Rahmen von Demonstrationen/Überwachungsflügen und auf den "Lärm" des Rettungshubschraubers! 1 Beschwerde aus dem Umland bezog sich generell auf "Kunstflug am Tuniberg", wobei der Zusammenhang zum Verkehrslandeplatz Freiburg ( Flugplätze Bremgarten, Colmar?) nicht erkennbar ist, 1 weitere Beschwerde richtete sich gegen den Lärm von Linienflügen, die in Basel landen! 1 Lärmbeschwerde wurde von einem Anlieger nördlich des Platzes vorgetragen an einem stark frequentierten Samstag zu Beginn der Schönwetterperiode. 2 Beschwerden hatten generellen ablehnenden Charakter von Flugzeugen, im Forum (Anmerkung: Forum der BZ) sind Beispiele ersichtlich.
Im Übrigen sinkt durch die vermehrt im Einsatz befindliche neue Flugzeuggeneration (verbrauchsarm, leiser) der Geräuschpegel über die Jahre stets.
3. Das Regierungspräsidium Freiburg hat lt. Mitteilung zu keinem Zeitpunkt einen Antrag auf Beschaffung eines Höhenmeßgerätes im Zusammenhang mit einer Überwachung des Verkehrslandeplatzes Freiburg gestellt! Hierzu besteht keine Notwendigkeit. Die Beschaffung eines Gerätes sei erwogen worden im Rahmen von Flugtagen an Flugplätzen im gesamten Regierungsbezirk , um eventuelle Verstöße bei den Sonderveranstaltungen belegen zu können.
4. Alle Flugzeuge sind mit einem Höhenmesser ausgestattet. Die Höhe der Platzrunde ist mit 1800 Fuß in den amtlichen Anflugblättern vorgegeben und wird natürlich von den Pilotinnen/Piloten eingehalten. Keine Pilotin/kein Pilot wird schon im eigenen Interesse absichtlich diese Höhe (Höhe = Sicherheit) unterschreiten. Sollte ein platzfremdes Luftfahrzeug versehentlich die Höhe unterschreiten, wird die Besatzung vom Flugleiter darauf hingewiesen, der durchaus die Höhe in der Kommunikation mit der Pilotin/dem Piloten bestimmen und zusätzlich an bestimmten Markierungen zuverlässig abschätzen kann.
Bei gravierenden Verstößen erfolgen auch Anzeigen durch den Flugleiter, die dann schon im Interesse der Sicherheit des Flugplatzes auch verfolgt und geahndet wurden und werden! Diese Fälle sind jedoch selten.
5. Derzeit (Anmerkung d.R.: Juli 2010) wird der Verkehrslandeplatz sicherheitstechnisch aufgerüstet. Dazu zählen neben der Verlängerung der Landebahn im Süden um 158 Meter die Installation u.a. eines Sichtweitenmeßgerätes und optischer Präzisionsanflughilfen ( Präzisions-Anflugwinkel-Befeuerung -Precision Approach Path Indicator System- an jeder Landeschwelle; dem Pilotin/dem Piloten wird zuverlässig signalisiert, ob er sich zu hoch, zu niedrig oder im korrekten Anflugkorridor befindet. Details der Maßnahmen siehe Flugplatzhomepage http://www.city-flugplatz-freiburg.de ). Mit der Installation dieser an Verkehrslandeplätzen üblichen Sicherheitseinrichtung kann die Höhe und der Anflugwinkel noch exakter eingehalten und Lärm auf ein Minimum reduziert werden."
Zitat:
Gerhard Meier, Geschäftsführer, Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH
Leserbrief:
"Ich habe selbst jahrelang in der "Einflugschneise" gewohnt.
Zu niedrige Flieger, Fluglärm? Von solchen Dingen liest man
hin und wieder etwas in der BZ, bekannt ist mir so etwas in
Freiburg nicht!"
Zitat: Christian Sartory, Leserbrief in der BZ.
Privat-Jet über Hochdorf / Kaiserstuhl mit 500km/h. Bei der Flugleitung Freiburg nicht gemeldeter Flug. Solche Boeing 737-Jets werden normalerweise als typische "Urlaubsflieger" mit bis zu 150 Passagieren auf Europäischen Strecken eingesetzt. Wegen seiner XXL-Größe erscheint das regulär fliegende Flugzeug zu tief.
Maximales Startgewicht: 70t (zum Vergleich: Maximal zulässiges Startgewichtein in Freiburg: 10t)
Foto der Maschine auf www.airliners.net
Kampf-Jet einer unbekannten Luftstreitkraft. Bei der Flugleitung nicht gemeldeter Flug über Hochdorf (?). Unbekannte Flughöhe.
Geschäftsreise-Hubschrauber. In Freiburg nicht gemeldeter regulärer Flug über Freiburg. Über zulässiger Mindestflughöhe.
Geschäftsreise-Jet. In Freiburg nicht gemeldeter regulärer Flug über Freiburg. Über zulässiger Mindestflughöhe..
Kampf-Jet der Französichen Luftstreitkräfte. Bei der Flugleitung gemeldeter regulärer Flug über den Flugplatz Freiburg. Über zulässiger Mindestflughöhe.
Transporter der Bundesluftwaffe. Regulärer Landeanflug zum Durchstarten mit Funkkontakt zum Tower in Freiburg. Höher als zulässige Mindestflughöhe.