City-Flugplatz-Freiburg:
Sicherheitsausbau



Aktuell: 6.5.2010:
erneute Petition (2009) abgelehnt:


mit solchen Flugzeugen werden Patienten und Organspenden von und nach Freiburg geflogen. Die direkte Nähe zur Uniklinik ist ein lebensrettender Vorteil!
Foto: Möwe

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"Ambulanzflüge und zusätzliche Sicherheitsausrollstrecke der Landebahn 16" hier  

Petitionen gegen die "Landebahnverlängerung" gescheitert: "bisherigen Flugbetrieb erhalten"

Aktuell: 6.5.2010:
erneute Petition (2009) abgelehnt:

Die "Freiburger Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm e.V." hatte sich mit Datum vom 06.05.2009 mit einer erneuten Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gewandt. Ziel der Petition beinhaltete u.a. neben dem Verbot von Transplantationsflügen für die Unikliniken nachts die Verhinderung von Sicherheitsmaßnahmen (u.a. Verlängerung der Ausrollstrecke) am Verkehrslandeplatz Freiburg, die durch die europäische Vorschrift JAR-OPS 1 ausgelöst wurden.

Auch diese Petition wurde vom Landtag abgewiesen:

Der Landtag stellte mit Drucksache 14/6125 im Wesentlichen folgendes fest (Auszug):

1. Die Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH hat die Erforderlichkeit der Maßnahme (Anmerkung: Landebahnverlängerung, Nachtfluggenehmigung) nachgewiesen und hat daher Anspruch auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

2. Für die am Verkehrslandeplatz startenden und landenden Flugzeuge wird die Sicherheit damit wesentlich erhöht.

3. Die Flugplätze Basel, Lahr und Bremgarten sind von der Univeristätsklinik Freiburg zu weit entfernt und stellen daher keine dauerhaften Alternativen dar, Bremgarten verfügt zudem über keine Nachtfluggenehmigung.

4. Es ist sichergestellt, dass keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachtruhe der Bevölkerung eintritt.

5. Der Verkehrslandeplatz Freiburg ist für die Stadt ein wichtiges Instrument zur Wirtschaftsförderung.

6. Die besondere ökologische Funktion des Mooswaldes wurde .....hinreichend berücksichtigt. Dem von den Petenten angesprochenen Klimaschutzziel intakter Waldgebiete wird also Rechnung getragen.



Petitionen 2007
Bereits 2007 waren zwei Petitionen gegen das Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Landebahn und gegen die Erteilung einer Nachtfluggenehmigung gescheitert. Auch diese Petitionen waren von der "Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm e.V." und dem "Bürgervereins Mooswald" beim Landtag eingereicht worden.

Am 29. November 2007 hatte der Landtag von Baden-Württemberg beide Petitionen abgelehnt. Die rechtliche Würdigung kam zum Ergebnis, dass die Petenten zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder in ihren Rechten noch in rechtlich geschützten Interessen verletzt seien.

Oberbürgermeister Dieter Salomon sieht damit die Position der Verwaltung und der Gemeinderats-Mehrheit für einen Sicherheitsausbau der Landebahn und für die Zulassung von gelegentlichen Nachflügen bei entsprechendem Bedarf inhaltlich bestätigt. Im Regierungspräsidium wurde daraufhin das Planfeststellungsverfahren, das wegen der eingereichten Petitionen geruht hatte, wieder aufgenommen. Die Stadt und die Flugplatz Freiburg Breisgau GmbH als Betreiberin des Flugplatzes gehen nach Abwägung der eingegangenen Einsprüche von einer baldigen Entscheidung aus.
(Anmerkung der Redaktion: die Entscheidung ist inzwischen gefallen: Das Regierungspräsidiums Freiburg hatte mit Planfeststellungsbeschluss vom 02.04.2009 dem Antrag der Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH auf Sicherheitsausbau der Start- und Landebahn (Verlängerung ohne Erhöhung der maximalen Flugzeuggröße) und der Änderung der Betriebszeiten (eingeschränkte Nachtfluggenehmigung) stattgegeben. Der Bescheid wurde innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht angefochten, er ist rechtswirksam.)

Die Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH weist darauf hin, dass der Antrag auf Nachtfluggenehmigung zu keinem Zeitpunkt darauf abzielte, die Nachtflüge unbegrenzt auszuweiten. Er sollte lediglich die Flüge der Unikliniken, zur Neuen Messe und gewerbliche/geschäftliche Flüge nach Vorgabe des Innenministeriums (Vorliegen einer Nachtfluggenehmigung) weiterhin in einem unbürokratischen Verfahren ermöglichen.

Die Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH hat den Antrag auf Nachtfluggenehmigung dahingehend ergänzt, dass für Rettungs- und Transplantationsflüge der Antrag nach anfallendem Bedarf aufrechterhalten wird, die zusätzlichen gewerblichen/ geschäftlichen Flüge z.B. für die Andienung der Neuen Messe auch für die fernere Zukunft auf maximal 30 Flüge pro Jahr begrenzt werden. Wie bereits dem Ursprungsantrag zu entnehmen war, ist der An- und Abflug nachts nicht mehr über das Stadtgebiet, sondern nur über den Mooswald im Norden vorgesehen. Durch die nach Süden vorverlegte Startbahn wird der Autobahnabschnitt im Grenzbereich der Ortsverwaltung Hochdorf beim Start bereits in größerer Höhe überflogen. Mit diesen Maßnahmen wird nächtlicher Lärm im Gegensatz zum derzeitigen Status insgesamt deutlich vermindert.

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Die ablehnende Begründung der Petition steht im Internet auf www.landtag-bw.de, unter dem Pfad Aktuelles, dann Beschlüsse, dann 36. Plenarsitzung vom 29.11.2007, dann Tagesordnung Punkt 12: Wahlperiode 14/2008 (blau unterlegt), dann laufende Nr. 20 auf Seite 26 und 27.


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